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DAkkS: Einschränkung für Multi-Site-Zertifizierungen nach ISO 9001

Eine Zertifizierung, die mehrere Standorte eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder einem Verbund von Einzelunternehmen umfasst, wird gewöhnlich als „Multi-Site-Zertifizierung“ (Mehrfachstandort-Zertifizierung) bezeichnet. Diese Zertifizierungsverfahren sind an international abgestimmte Bedingungen geknüpft, die im DAkkS-Dokument 71 SD 6 013 zusammengefasst sind. Das Besondere an dem Verfahren ist, dass die Auditierung der beteiligten Standorte einem Stichprobenplan unterliegt. Somit wird nur ein Teil der Standorte von den Audits der Zertifizierungsstelle erfasst. Die Anforderungen an die Stabilität des Gesamtsystems insbesondere die Leitfunktion der Zentrale muss daher das Vertrauen in ein solches Verfahren rechtfertigen.

In Abstimmung mit dem zuständigen Sektorkomitee für Managementsysteme hat die DAkkS festgelegt, dass Multi-Site-Zertifizierungen für ISO 9001:2008 nicht angewendet werden dürfen, wenn diesen Vorgaben nationale Gesetze entgegenstehen. Dies betrifft vornehmlich die Apothekengesetzgebung, die eine Multi-Site-Zertifizierung auf eine Hauptapotheke mit maximal drei Nebenapotheken einschränkt. Bestehende Multi-Site-Zertifizierungen bei Apotheken können somit nach Ablauf der Zertifizierung nicht fortgeführt werden und sind auf Einzelzertifizierungen umzustellen. Alternativ ist auch eine Verbundzertifizierung möglich, bei der mehrere Apotheken mit gleicher QM-Struktur individuell auditiert und zertifiziert werden.

Die DAkkS wird diese nationalen Besonderheiten mit den Partner-Akkreditierungsstellen im Ausland abstimmen, um ein grenzüberschreitendes und einheitliches Vorgehen sicherzustellen.

Quelle: DAkkS-Meldung

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